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Mo, 15.03.1999

Nachdem P. eine Gutschrift der Rundungsfehler mit Hinweis auf geänderte AGB verweigert wurde, waren wir gemeinsam im KomTel Ladem am Nordermarkt, um diese einzusehen.

Die neuesten AGB, die dort zu beschaffen waren, waren vom 15.02.1999 und enthielten keinerlei Hinweise darauf, daß nicht, wie beworben, sekundengenau abgerechnet wird.

Ganz im Gegenteil enthalten die Internetverträge immer noch folgenden Text:

Die Verbindungsdauer wird sekundengenau erfaßt. Bein angebrochenen Minuten wird je Sekunde der Verbindungsdauer 1/60 des Minutenpreises berechnet.

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